Rechtsprechung
AG Eisenach, 24.11.2011 - 54 C 1041/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- medizinrechtsiegen.de
Platzwunde - Narbenbildung bei Verwendung von Hautkleber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00
Begriff des groben Behandlungsfehlers
Auszug aus AG Eisenach, 24.11.2011 - 54 C 1041/09
Ein grober Behandlungsfehler liegt nach BGH (BGH VersR 01, 1115 f) dann vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.